Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bosnien Reisen für die Vermittlung von Ausflügen und Tagesausflügen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die von Bosnien Reisen
Inhaber Markus Wanner („Bosnien Reisen“) angebotenen Ausflüge und Tagesausflüge, die von einem anderen Unternehmen als Leistungsträger und Veranstalter angeboten werden. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen Bosnien Reisen und dem Kunden, für den Bosnien Reisen auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrages gem. §§ 675, 631 BGB tätig wird. Dessen Vertragsinhalt besteht ausschließlich in der Beratung und Vermittlung eines Ausfluges oder Tagesausfluges (dem „Ausflug“).
2. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
2.1 Bosnien Reisen vermittelt dem Kunden den Dienstleistungsvertrag mit einem
Veranstalter, der eigene Leistungen gegenüber dem Kunden erbringt.
2.2 Der Vermittlungsvertrag kommt mit der Annahme des Buchungsauftrages durch
Bosnien Reisen zustande, der vermittelte Dienstleistungsvertrag durch die Annahme
des jeweiligen Veranstalters, über die Bosnien Reisen den Kunden mit der
Buchungsbestätigung und Rechnung über den zu zahlenden Gesamtbetrag
informiert. Die Buchungsbestätigung kann auf einem dauerhaften Datenträger, etwa
per E-Mail, elektronisch an den Kunden übersandt werden. Ein Anspruch auf
Übersendung einer postalischen Bestätigung oder eines schriftlichen Vertrages
besteht nicht. Die Umsatzsteuer wird stets gesondert ausgewiesen, wie gesetzlich
vorgesehen. Mit Zustandekommen des Vermittlungsvertrages wird der Anspruch von
Bosnien Reisen auf Zahlung einer Servicevergütung fällig.
2.3 Der vermittelte Dienstleistungsvertrag über den Ausflug mit einem Veranstalter wird
ausschließlich mit diesem geschlossen. Die Erbringung der solchermaßen von
Bosnien Reisen vermittelten Leistungen obliegt mithin nicht Bosnien Reisen, sondern
dem jeweils benannten Veranstalter. Der Kunde muss sich daher mit sämtlichen
Ansprüchen aus den vermittelten Verträgen und wegen des Ausflugs an den
Veranstalter richten und dort Beschwerden vorbringen. Der Kunde kann sich mit
Mängelanzeigen auch an Bosnien Reisen richten. Dabei ist Bosnien Reisen nicht
befugt, Ansprüche des Kunden gegen den Veranstalter zu prüfen oder anzuerkennen,
sondern wird Beschwerden jeweils an den Veranstalter weiterleiten.
3. Vermittelte Leistungen
Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich ausschließlich aus dem
Inhalt der Buchungsbestätigung an den Kunden.
4. Zahlung
4.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung von Bosnien Reisen ist der
ausgewiesene Gesamtbetrag vom Kunden innerhalb der dort genannten
Zahlungsfrist, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, fällig und an
Bosnien Reisen zu leisten. Bosnien Reisen stellt alle vermittelten Leistungen im
Namen und auf Rechnung des Veranstalters dem Kunden, zusammen mit der
Servicevergütung für die Vermittlungsleistung, in Rechnung. Bosnien Reisen ist
inkassobevollmächtigt für alle Veranstalter und darf Kundenzahlungen sowie
Umbuchungs- oder Stornierungsgebühren entgegennehmen.
4.2 Wird eine fällige Zahlung vom Kunden trotz Mahnung und angemessener
Fristsetzung zur Zahlung durch Bosnien Reisen nicht bezahlt, ist Bosnien Reisen
berechtigt, gegenüber dem Kunden im Namen des Veranstalters oder des
Leistungsträgers vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren sowie
Rücktrittskosten und / oder Schadensersatz zu verlangen. Ansprüche wegen einer
solchen Stornierung bei Nichtzahlung hat der Kunde nicht.
4.3 Die Kosten für etwaige, vom Kunden selbst nachträglich direkt von ihm beim
Veranstalter oder Dritten vor Ort gebuchte, nicht in dem von Bosnien Reisen
vermittelten Paket enthaltene Leistungen, (z. B. Sonderleistungen, Extrawünsche, wie
etwa besondere Getränke und Speisen), trägt der Kunde stets selbst.
5. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss
5.1 Der Veranstalter behält sich vor, nach Vertragsschluss unter Berücksichtigung seiner
Interessen und der Zumutbarkeit für den Kunden die Leistungen des gebuchten
Ausflugs zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderungen unerheblich
sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Bosnien Reisen wird
den Kunden hierüber vorab unterrichten.
5.2 Der Veranstalter behält sich vor, den Preis der Veranstaltung nachträglich einseitig zu
erhöhen, wenn sich die Erhöhung aus einer nach Vertragsschluss erfolgten und bei
Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren Erhöhung von Kosten, auch durch
Leistungsträger wie Hotel oder Beförderungsunternehmen, Nebenkosten,
Preisbestandteilen, Steuern oder sonstigen Abgaben oder aufgrund von Inflation
ergibt. Der Preis wird sodann in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der
genannten Faktoren pro teilnehmender Person auf den Preis auswirkt. Der Kunde
erhält hierüber eine angepasste Buchungsbestätigung durch Bosnien Reisen als
Vermittlerin.
6. Rücktritt wegen höherer Gewalt durch den Veranstalter
6.1 Der Veranstalter kann vor Beginn des Ausflugs vom Vertrag zurücktreten, wenn die
der Ausflug durch höhere Gewalt (wie beispielsweise Naturkatastrophen, Epidemien,
Pandemien, Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten, Kriegshandlungen,
Bürgerkrieg, politische Unruhen, behördlichen Maßnahmen oder Zwangsmaßnahmen
des Staates, Quarantäne oder andere Ereignisse mit ähnlicher Auswirkung, die die
Durchführung des Ausfluges maßgeblich erschweren, behindern oder zeitweise zum
Teil oder ganz unmöglich machen, auch Streik), betroffen werden. Zahlungen auf den
Gesamtpreis werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Ansprüche darüber
hinaus hat der Kunde nicht.
6.2 Wird das Programm während seiner Durchführung von höherer Gewalt i. S. d.
Ziff. 6.1 betroffen, setzt Bosnien Reisen den Kunden umgehend von den Ereignissen
höherer Gewalt in Kenntnis. Ereignisse höherer Gewalt, die dem Veranstalter die
vereinbarten Leistungen unzumutbar erschweren oder vorübergehend ganz oder
teilweise unmöglich machen, berechtigen den Veranstalter, die Erfüllung der
Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Die vertraglichen
Verpflichtungen bestehen, soweit sie trotz der höheren Gewalt durchführbar sind,
weiter. Wird durch Hindernisse der höheren Gewalt die Leistung dauerhaft unmöglich,
so wird der Veranstalter insoweit von den Vertragsverpflichtungen frei. Durch die
höhere Gewalt verursachte Mehrkosten, etwa für eine vorzeitige Abreise, trägt der
Kunde. Für bereits erbrachte Leistungen erfolgt keine Rückerstattung, für noch zu
erbringende Leistungen nur dann, wenn der Veranstalter ersparte Aufwendungen
hatte und / oder tatsächliche Rückerstattungen erhalten hat.
6.3 Bosnien Reisen ist berechtigt, im Falle des Eintritts der höheren Gewalt i. S. d. Ziff.
6.1 während des Programms im Namen und im des Veranstalters auch nach
Durchführungsbeginn den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Auch in
diesem Fall erfolgt für bereits erbrachte Leistungen keine Rückerstattung und für
noch zu erbringende Leistungen nur in dem Fall, dass der Veranstalter des Ausflugs
tatsächlich ersparte Aufwendungen hatte und / oder Rückerstattungen von
Leistungsträgern an Bosnien Reisen geflossen sind.
7. Kündigung bei Störungen durch den Kunden
Der Veranstalter kann den von Bosnien Reisen vermittelten Vertrag mit dem Kunden
ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde trotz einer entsprechenden
Abmahnung, die durch Bosnien Reisen ausgesprochen werden kann, nachhaltig
stören oder wenn sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass eine
Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum
Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihnen unzumutbar ist, oder sie sich sonst stark
vertragswidrig verhalten. Dabei behält sich der Veranstalter den Anspruch auf den
Preis des Ausflugs, ebenso behält Bosnien Reisen den Anspruch auf die eigene
Servicevergütung. Durch Störungen verursachte Mehrkosten gehen zu Lasten des
Kunden.
8. Rücktritt des Kunden vor Beginn des Ausfluges (Stornierung) und
Ausfallzahlung
8.1 Der Veranstalter gewährt dem Kunden ein vertragliches Rücktrittsrecht. Der Kunde
kann jederzeit vor Beginn des gewählten Ausfluges vom Vertrag zurücktreten.
Bosnien Reisen ist empfangsbevollmächtigt für die Entgegennahme der
Rücktrittserklärung des Kunden. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der
Zugang der Rücktrittserklärung bei Bosnien Reisen. Es wird empfohlen, den Rücktritt
in Schrift- oder Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären.
8.2 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann Bosnien Reisen im Namen des
Veranstalters, des Leistungsträgers und in eigenem Namen eine angemessene
Rücktrittsentschädigung verlangen (Ausfallzahlung). Diese beträgt, je nach
Rücktrittszeitpunkt des Kunden (nach Vertragsschluss / vor Beginn des Ausfluges),
pauschaliert in Prozent des Gesamtpreises des gebuchten Ausfluges wie folgt:
- bei einem Rücktritt des Kunden bis 30. Tag vor Aufenthaltsbeginn:
50 % des Gesamtpreises des vermittelten Ausfluges und des Serviceentgelts
von Bosnien Reisen, und
- bei einem Rücktritt des Kunden zwischen dem 29. Tag vor Aufenthaltsbeginn
und dem Aufenthaltsbeginn bzw. am Tag des Aufenthaltsbeginns:
100 % des Gesamtpreises der vermittelten Ausfluges und des Serviceentgelts
von Bosnien Reisen.
8.3 Sollten die durch den Rücktritt des Kunden entstandenen Kosten nachweisbar höher
sein als ein in Ziff. 8.2 genannter Pauschalbetrag, so wird eine Entschädigung in
konkret berechneter Höhe geschuldet. Auf Wunsch des Kunden wird Bosnien Reisen
diese unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen des Veranstalters und der
Leistungsträger und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen des
Veranstalters und der Leistungsträger konkret beziffern und belegen.
8.4 Ein Teilrücktritt oder eine Teilrückgabe von einzelnen Zimmern oder Ausflügen durch
den Kunden ist ausgeschlossen. Bosnien Reisen wird versuchen, auf Kulanzbasis
eine Erstattung solcher, vom Kunden nicht genutzter Ausflüge beim Veranstalter oder
der Unterkunft zu erwirken.
9. Rücktritt und Kündigung durch Bosnien Reisen
9.1 Bosnien Reisen ist berechtigt, gegenüber dem Kunden im Namen des Veranstalters
oder des Leistungsträgers bis 30 Tage vor Beginn des Ausfluges vom den dem
Kunden vermittelten Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden vom Kunden
bereits erbrachte Anzahlungen erstattet. Sonstige Ansprüche des Kunden wegen der
Absage bestehen nicht.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide
Vertragsparteien unberührt. Der Vertrag oder der durch Bosnien Reisen dem Kunden
vermittelten Vertrag kann von Bosnien Reisen oder im Namen und im Auftrag des
Veranstalters oder des Leistungsträgers mit sofortiger Wirkung durch schriftliche oder
elektronische Erklärung gekündigt werden, wenn der Kunde eine der Bedingungen
und Bestimmungen dieses Vertrages grundlegend verletzt hat oder wenn über sein
Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder eine Abtretung zugunsten
eines Gläubigers vorgenommen wurde, er bei Fälligkeit zahlungsunfähig ist, oder
Verfahren, Beschlüsse, Anträge oder andere Schritte eingeleitet wurden oder von
einer der Parteien begonnen wurden oder einer dritten Partei in Bezug auf die
Insolvenz, Liquidation oder Umstrukturierung oder zum Gläubigerschutz des Kunden,
auch die Einleitung eines Restrukturierungsverfahren, und diese Maßnahmen die
Durchführung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages und die
Beherbergungs- und Serviceverträge mit dem Veranstalter oder den Leistungsträgern
erheblich beeinträchtigen können und die Fortsetzung Bosnien Reisen und dem
Veranstalter bzw. Leistungsträger unzumutbar ist. Ein wichtiger Grund liegt ferner vor,
wenn das Vertragsverhältnis so nachhaltig gestört ist, dass dem
Kündigungsberechtigten die Fortsetzung unzumutbar ist.
10. Obliegenheiten des Kunden
10.1 Der Kunde hat auftretende Mängel der Ausflüge direkt beim Veranstalter oder beim
Leistungsträger anzuzeigen und kann diese auch bei Bosnien Reisen als Vermittlerin,
etwa unter info@bosnienreisen.com oder der u. g. Adresse anzeigen. Der
Kunde hat innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Der Veranstalter /
der Leistungsträger kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter
Berücksichtigung des Ausmaßes des Mangels und des Wertes der betroffenen
Leistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Der Veranstalter oder der
Leistungsträger können in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder
höherwertige Ersatzleistung erbringen oder anbieten.
10.2 Soweit der Veranstalter oder der Leistungsträger infolge einer schuldhaften
Unterlassung der Anzeige des Kunden nicht Abhilfe schaffen konnten, ist der Kunde
nicht berechtigt, Gewährleistungsrechte geltend zu machen.
10.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken,
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
10.4 Der Kunde ist für das rechtzeitige Erscheinen sämtlicher Teilnehmer und
Teilnehmerinnen seines Ausfluges selbst verantwortlich. Die Teilnahme an
Sonderveranstaltungen und Aktivitäten oder weiteren, beim Veranstalter unabhängig
von diesem Vertrag durch den Kunden gebuchten Leistungen, erfolgt auf eigene
Gefahr, wenn sie nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil sind.
11. Haftung und Haftungsbeschränkung
Bosnien Reisen haftet als Vermittlerin für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei
leichter Fahrlässigkeit haftet Bosnien Reisen nur, wenn eine wesentliche
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen
Bosnien Reisen ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf
den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Bosnien
Reisen. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von
Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Die
Haftung von Bosnien Reisen wird für einen von ihr oder durch ihre Erfüllungsgehilfen
leicht fahrlässig verursachten Schadensfall ferner pro Schadensereignis auf €
50.000,00 für Sach- und Vermögensschäden beschränkt. Sämtliche genannten
Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Bosnien Reisen haftet nicht für die
Leistungen von Fremd- und Drittleistern, die als solche deutlich gekennzeichnet sind.
12. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden
12.1 Über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erhält der Kunde Informationen
in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite und in den datenschutzrechtlichen
Hinweisen. Bosnien Reisen hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die
Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle
Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-
Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene
Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher
Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Vermittlungsvertrag, dem
vermittelten Beherbergungs- und Servicevertrag oder vermittelten
Dienstleistungsverträgen erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1
S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne
ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte
weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten
personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern,
berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer
Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer
Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15
bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht
mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern
personenbezogene Daten auf der Grundlage von berechtigten Interessen gem.
Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde oder hat ein/e
Teilnehmer/in des Ausfluges das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch
gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür
Gründe vorliegen, die sich aus ihrer / seiner besonderen Situation ergeben. Sie
/ er kann unter der E-Mail-Adresse: info@bosnienreisen.com mit einer E-
Mail von ihrem / seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder Bosnien
Reisen unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
12.2 Mit einer Nachricht an info@bosnienreisen.com kann der Kunde auch der
Nutzung oder Verarbeitung der Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder
Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei
widersprechen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Auf den Vermittlungsvertrag zwischen Bosnien Reisen und dem Kunden ist
ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur
Folge. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses
Vertrages werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen Regelungen
wirtschaftlich und sinngemäß möglichst nahekommende Ersatzregelung treffen.
Ansprüche aus diesem Vertrag darf der Kunde nur mit vorheriger, schriftlicher
Zustimmung von Bosnien Reisen an Dritte abtreten. Zur Aufrechnung ist der Kunde
nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig durch ein Gericht der EU festgestellten
Gegenforderungen berechtigt.
13.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen
der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, die das Schriftformerfordernis
aufhebt. § 305b BGB bleibt unberührt.
13.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrags- und Rechtsverhältnis ist
Berlin.
Vermittlerin: Bosnien Reisen, Neue Str. 21, 71126 Gäufelden, Inhaber Herr Markus Wanner, Tel. +49 (0)
15756183344, info@bosnienreisen.com. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Vermittlung
touristischer Einzelleistung (Ausflug) Reisevermittler-Haftpflichtversicherung:
R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0800-533-1112, ruv@ruv.de
Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit.
Bosnien Reisen vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1
GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e. V.,
Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de,
www.versicherungsombudsmann.de.
Allgemeine Reisebedingungen von Bosnien Reisen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für sämtliche Reiseverträge zwischen Bosnien Reisen Inh. Markus Wanner („Bosnien Reisen“) und dem Reisenden (m/w/d), dem „Kunden“, bei welchen Bosnien Reisen mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise zusammenstellt. Sie gelten nicht für die Vermittlung oder den Verkauf einer touristische Einzelleistung, wie ein einzelner Ausflug oder Tagesausflug. Bei Buchung einer Pauschalreise werden dem Kunden die gesetzlich vorgesehenen Informationen, insbesondere das Formblatt zur Pauschalreise, vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.
2. Abschluss des Reisevertrages, Reisedokumente
2.1 Mit seinem Buchungsauftrag bietet der Kunde Bosnien Reisen den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) verbindlich an.
2.2 Der Buchungsauftrag kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder in elektronischer Form vorgenommen werden. Er erfolgt durch den Kunden auch für alle im Buchungsauftrag aufgeführten und angemeldeten Personen, für deren Vertragspflichten er wie für seine eigenen Pflichten einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme des Buchungsauftrages durch Bosnien Reisen zustande. Bosnien Reisen bestätigt den Vertragsschluss dem Kunden mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.
2.4 Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Reisedokumente unverzüglich auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und fehlerhafte Bezeichnungen unverzüglich Bosnien Reisen mitzuteilen. Insbesondere falsch geschriebene Namen können zur Nichtmitnahme durch eine Fluggesellschaft oder zur Ablehnung der Einreise führen.
2.5 Kein Widerrufsrecht: Bosnien Reisen weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die im Fernabsatz (Internetseite) angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag vor Reisebeginn ist stets möglich (siehe Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Kunden geführt worden.
3. Zahlungen des Kunden
3.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises sofort fällig und zu zahlen. Die Anzahlung ist auf das von Bosnien Reisen genannte Geschäftskonto zu leisten und wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist auf Anforderung drei Wochen vor Reisebeginn fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziff. 8.1 abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert bei Bosnien Reisen eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift auf dem Konto von Bosnien Reisen. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb drei Wochen vor Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis nach Erhalt der Reisebestätigung und dem Sicherungsschein unverzüglich fällig und an Bosnien Reisen zu entrichten.
3.2 Werden auf den Reisepreis fällige Zahlungen vom Kunden trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, obwohl Bosnien Reisen zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, sowie die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat, so ist Bosnien Reisen berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz vom Kunden zu verlangen, der sich der Höhe nach an Ziff. 6.2 und 6.3 orientiert.
3.3 Wählt der Kunde die Zahlung durch Kreditkarte, so erteilt er bei Buchung der Reise die Belastungsermächtigung für sein Kreditkartenkonto. Hat Bosnien Reisen diese Zahlungsart in der Reisebestätigung ausdrücklich akzeptiert, so gilt eine Zahlung des Kunden so lange als vorläufig entrichtet, bis festgestellt wird, dass der von Bosnien Reisen vom Kreditkartenkonto des Kunden eingezogene Betrag nicht, ganz oder teilweise rückbelastet oder seine Rückzahlung auf sonstige Weise geltend gemacht wird. Kommt es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, und wird eine Zahlung nicht rechtzeitig eingelöst, so gerät der Kunde in Verzug und Bosnien Reisen ist berechtigt, einen entstandenen Verzugsschaden in Rechnung zu stellen. Die An- und Restzahlungen auf den Reisepreis werden auch bei Kreditkartenzahlungen entsprechend ihren Fälligkeiten, und soweit der Sicherungsschein übergeben ist, abgebucht.
4. Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der betreffenden Reise und aus den auf diese bezugnehmenden Angaben in der individuellen Reisebestätigung.
5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss
5.1 Bosnien Reisen behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Bosnien Reisen den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 5.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Bosnien Reisen führt.
5.2 Bosnien Reisen behält sich ausdrücklich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind. Dies kann etwa der Fall sein bei erforderlichen Routen- und Streckenänderungen, auch von einzelnen Strecken oder Transfers, je in zumutbarem Umfang, insbesondere zur Sicherheit der Gäste, bei witterungsbedingten Zufahrtsproblemen, wie starkem Regenguss oder Gewitter, durch die Strecken unbefahrbar werden, notwendigen Änderungen von Zeitpunkt und Reihenfolge der Programmpunkte, Erweiterung oder Verkleinerung von Gruppen in zumutbarem Umfang oder dem Austausch von Leistungsträgern bei Ausfall derselben in zumutbarem Umfang, auch bei Personenänderungen (Austausch Reiseleiter/in bei Erkrankung oder Verhinderung). Bosnien Reisen hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
5.3 Übersteigt die in Ziff. 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Bosnien Reisen sie nicht einseitig vornehmen. Bosnien Reisen kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von Bosnien Reisen bestimmten, angemessenen Frist, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann Bosnien Reisen die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so kann Bosnien Reisen dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von Bosnien Reisen bestimmten, angemessenen Frist, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf der genannten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
5.4 Bosnien Reisen kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziff. 5.3 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die Bosnien Reisen den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Bosnien Reisen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail) zu erklären.
6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, kann Bosnien Reisen eine angemessene Entschädigung verlangen. Bosnien Reisen behält sich vor, die Stornierungsentschädigung pauschaliert oder konkret zu berechnen. In Bezug auf die pauschalierte Berechnung hat Bosnien Reisen die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Bosnien Reisen und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
– bis zum 28. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
– vom 27. bis 15. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
– vom 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
– vom 7. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn
/ bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises.
Es steht dem Reisenden stets frei, nachzuweisen, dass Bosnien Reisen ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.
6.3 Bosnien Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen eine konkret berechnete, ggf. höhere Entschädigung im Einzelfall zu fordern, die sich nach dem Reisepreis unter Berücksichtigung tatsächlich ersparter Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen bestimmt. Auf Wunsch des Kunden kann Bosnien Reisen die Höhe der Entschädigung begründen.
6.4 Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Verpflegungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden dennoch nach Vertragsabschluss Umbuchungen vorgenommen, kann Bosnien Reisen eine dem Kunden zuvor mitgeteilte Umbuchungsentschädigung pro Umbuchungsvorgang erheben, die in der Regel € 15,00 beträgt. Umbuchungen sind nach Einwilligung von Bosnien Reisen ausschließlich bis zum 30. Tag vor Reisebeginn möglich. Umbuchungswünsche nach dieser Frist sind nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Dem Kunden ist unbenommen, nachzuweisen, dass Bosnien Reisen ein Schaden nicht in der Höhe der berechneten Umbuchungspauschalen entstanden ist.
6.5 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Bosnien Reisen nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Bosnien Reisen kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber Bosnien Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6.6 Erfolgt der Rücktritt des Kunden wegen eines Angebots von Bosnien Reisen über eine Preiserhöhung über 8 % des Reisepreises oder wegen einer der in Ziff. 5.3 genannten erheblichen Vertragsänderungen, so ist der Rücktritt des Kunden kostenfrei. Der Entschädigungsanspruch von Bosnien Reisen entfällt ferner in Fällen des § 651h Abs. 3 S. 1 BGB.
6.7 Bosnien Reisen empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchskosten-Versicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Ferner empfiehlt Bosnien Reisen bei allen Reisen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, Reiseabbruch
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die Bosnien Reisen ihm ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die er ausschließlich selbst zu vertreten hat (z. B. infolge vorzeitiger Rückreise, Krankheit, oder wegen eines vom Kunden selbst eingeholten, ungültigen Visums), nicht in Anspruch oder bricht er die Reise aus freien Stücken aus nur ihm zurechenbaren Gründen ab, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.
8. Rücktritt und Kündigung durch Bosnien Reisen
8.1 Bosnien Reisen kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn Bosnien Reisen diese Zahl in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung ausdrücklich genannt sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und sie in der Reisebestätigung die Zahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals angibt. Ein Rücktritt ist bis spätestens drei Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn von Bosnien Reisen gegenüber dem Kunden zu erklären.
8.2 Bosnien Reisen kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Bosnien Reisen hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.
9. Haftung und Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von Bosnien Reisen für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.
10. Mitwirkungspflichten des Kunden, Abhilfe, Kündigung des Kunden
10.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder Vertretung von Bosnien Reisen oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit Bosnien Reisen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen, oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat Bosnien Reisen den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Bosnien Reisen kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann Bosnien Reisen die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat Bosnien Reisen Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
10.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Bosnien Reisen innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei die schriftliche oder elektronische Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Reisenden bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Bosnien Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält Bosnien Reisen hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
10.3 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten (Schadensminderungspflicht).
10.4 Reiseleiter und / oder Vertreter von Bosnien Reisen vor Ort sind nicht berechtigt, Ansprüche mit Wirkung für und gegen Bosnien Reisen anzuerkennen.
10.5 Der Kunde hat selbst sicherzustellen, dass er rechtzeitig zu Beginn der Pauschalreise am Abreiseort erscheint. Bei der Buchung von selbst gebuchten Reiseteilen ist zu empfehlen, einen erheblichen zeitlichen Vorlauf zu berücksichtigen und, etwa bei Verwendung von Rail & Fly-Tickets, mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen, um den Check-In und die Sicherheits- und / oder Gesundheitskontrolle bequem und rechtzeitig passieren zu können.
11. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Bosnien Reisen ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss Bosnien Reisen diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, findet der Kunde unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en?prefLang=de.
12. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
12.1 Bosnien Reisen informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
12.2 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, Bosnien Reisen hat ihre Informations- und Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt oder sonst gegen vertragliche Pflichten schuldhaft verstoßen. Insbesondere Einreise-, Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten.
12.3 Der Kunde ist verantwortlich für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde Bosnien Reisen beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visum, zu beantragen, so haftet Bosnien Reisen nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern er gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.
13. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden
13.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert Bosnien Reisen den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. Bosnien Reisen hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Seine Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf der Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der E-Mail-Adressebosnien.tourismus@gmail.com mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder Bosnien Reisen unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
13.2 Mit einer Nachricht an bosnien.tourismus@gmail.com kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
14. Sonstiges, Verbraucherschlichtung, Barrierefreiheit
14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Bosnien Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechtes, oder eine Person ist, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Bosnien Reisen n vereinbart.
14.2 Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: Bosnien Reisen nimmt nicht an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren teil und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Reiseveranstalterin: Bosnien Reisen, Neue Str. 21, 71126 Gäufelden, Inhaber Herr Markus Wanner, Tel. +49 (0) 15756183344, info@bosnienreisen.com. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung.
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0800-533-1112, ruv@ruv.de. Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit.
Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung.
Bosnien Reisen vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versicherungsombudsmann.de
